Warum ist eine Vermessung wichtig? Eine Notwendigkeit ist gegeben damit ein lückenloser Nachweis aller Liegenschaften in Deutschland vorliegt. Die Daten werden ebenfalls für Energieversorger, Navigation, Planungszwecke, statistische Zwecke, Kartenwerke usw. benötigt. Durch diese Vermessungen werden qualitativ hochwertige Grundlagendaten geschaffen.
Aus diesem Grund ist die Pflicht zur Gebäudevermessung relativ weit oben angesiedelt. Sie liegt als sogenannte öffentliche Last auf dem Grundstück. Der jeweilige Eigentümer ist zur Veranlassung der Gebäudevermessung verpflichtet, ansonsten kann die von Amts wegen mit einer Ersatzvornahme durchgeführt werden. Die Gebäudevermessungen werden in Niedersachsen von der zuständigen Behörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt. Der Messtrupp ist nach einer Vorankündigung berechtigt das Grundstück zu betreten. Die Vermessungen erfolgen nur von außen.
Es müssen alle massiven Gebäude ab einer Grundfläche von 10 qm, nicht massive aber überwiegend geschlossene Gebäude ab 20 qm und nicht massive offene Gebäude ab einer Grundfläche von 25 qm eingemessen werden. Die Kosten richten sich wie bei den anderen hoheitlichen Tätigkeiten nach der jeweils gültigen Kostenverordnung.